Arbeitsrecht

Hat er – oder hat er nicht?

Arbeitsrecht ist so eine Sache – nämlich Auslegungssache. Hat der Arbeitnehmer die Kündigung herausgefordert? Hat man als Chef alles getan, um Mobbing zu unterbinden? Muss er das eigentlich? Wenn Arbeitsverhältnisse auseinandergehen, ist das einer Scheidung oft sehr ähnlich: Verletzte Gefühle und Geldforderungen spielen die Hauptrolle – und oft sind beide Themen auch noch unschön miteinander verquickt. Lassen Sie den Rosenkrieg nicht zu – er kostet nicht nur Geld, sondern vor allem viele, viele Nerven.

Jasmin Belwe - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg

„Vorher“ ist das entscheidende Wort

Wenden Sie sich rechtzeitig an mich – als Arbeitgeber z.B. bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages. Damit können Sie vielen Problemen vorgreifen. Wenn dieser Punkt schon verpasst ist, dann schalten Sie mich ein, bevor Sie die Kündigung aussprechen; bevor Sie unbedachte Äußerungen machen oder, noch schlimmer: unbedachte, emotionale E-Mails schreiben und damit alles schriftlich fixieren. Ich helfe Ihnen, Klarheit walten zu lassen – und die beste Lösung für Sie zu finden. Übrigens egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.

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