Kosten
Money, Money, Money – Was kostet Rechtsberatung eigentlich?
Guter Rat muss nicht teuer sein – im Gegenteil: Manchmal reicht ein Termin, eine Beratung bei mir und das Problem ist gelöst. Und damit haben Sie evtl. deutlich mehr Geld gespart, als ich jemals an Honorar verlangen könnte. Das Thema „Was kostet rechtlicher Rat?“ ist mit vielen Vorurteilen und Ängsten besetzt: Einmal hingehen und sofort wird´s teuer. Das stimmt nicht – deshalb hier einmal transparent erklärt, welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten bei mir entstehen:
- Abrechnung nach RVG – das heißt: Nach Gegenstands- oder Streitwert
- Honorarberatung: Stundenhonorar nach Vereinbarung mit mir
- Erstes Beratungsgespräch für Privatpersonen pauschal 190,00 € zzgl. 20,00 € Auslagenpauschale zzgl. 39,90 € gesetzliche Umsatzsteuer (19%) = 249,90 € brutto –
und damit klar ist, was davon umfasst ist und was nicht: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein erstes Beratungsgespräch eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er dieses Beratungsgespräch schriftlich zusammenfasst“ (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05). - Erstes Beratungsgespräch für Unternehmen bzw. Unternehmer: Frei verhandelbar
Sprechen Sie mich gern darauf an – und zwar bevor es losgeht. Ich kann Ihnen jederzeit klar Auskunft geben und Sie sind an jedem Punkt Herr der Dinge – bzw. der enstehenden Kosten.