Wenn das Erbe Sie beschleichtEine letztwillige Verfügung zu Ihren Gunsten? Kurze Freude! – und dann kann es auch schon schwierig werden: Rechtlich unkorrekt oder mehrdeutig formulierte Testamente der Erblasser führen oft zu erbrechtlichen Folgen, die so meist nicht gewollt waren. Hier unterstütze ich Sie bei der Klärung genauso wie bei der Interessenvertretung absichtlich übergangener oder ausgeschlossener Berechtigter, die ihren rechtmäßigen Pflichtteil beanspruchen.
Zu meinen Leistungen im Erbrecht gehören:
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