Wenn das Erbe Sie beschleicht

Eine letztwillige Verfügung zu Ihren Gunsten? Kurze Freude! – und dann kann es auch schon schwierig werden: Rechtlich unkorrekt oder mehrdeutig formulierte Testamente der Erblasser führen oft zu erbrechtlichen Folgen, die so meist nicht gewollt waren. Hier unterstütze ich Sie bei der Klärung genauso wie bei der Interessenvertretung absichtlich übergangener oder ausgeschlossener Berechtigter, die ihren rechtmäßigen Pflichtteil beanspruchen.




Und ich greife auch da juristisch schützend ein, wo der Nachlass überschuldet ist und die potentiellen Erben in gesetzlich kurzer Frist entscheiden müssen, ob sie das Zugewandte ausschlagen oder bei Annahme alle daraus resultierenden Konsequenzen in Kauf nehmen. Selbstverständlich berate ich Sie auch bei der Erstellung Ihres Testaments, damit Ihre Vorstellungen der Vermögenszuwendung tatsächlich in Ihrem Sinne erfolgen.

Zu meinen Leistungen im Erbrecht gehören:
  • Erbrechtliche Beratung
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten
  • Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht
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