Wenn die Arbeit Ärger macht
Zu meinen Leistungen gehören:
Individualarbeitsrecht
- Vertragsgestaltung zur Begründung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Kündigungen
- Lohn- und Schadensersatzforderungen
- Streitigkeiten um Zeugnisse und Arbeitspapiere
- Auseinandersetzungen bei Ausbildungsverhältnissen
Kollektives Arbeitsrecht
- Uneinigkeiten zwischen Arbeitsnehmervertretung und Arbeitgeberseite bei Betriebsvereinbarungen
- Sozialplänen auch in der Insolvenz
Wo Menschen verschiedener Charaktere, Aufgabenbereiche, Kompetenzfelder und Lebensabschnitte täglich miteinander zu tun haben, bleibt der Ärger oftmals nicht aus. Während sich Arbeitnehmer möglicherweise einer Kündigung, Änderung oder Aufhebung Ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgesetzt sehen, müssen Geschäftsführer oder Firmeninhaber im Interesse Ihres Unternehmens handeln.
In welcher Situation sich meine Mandaten auch immer befinden: Ich nehme mich der Problematik an und führe Ihre Angelegenheit mit den erforderlichen juristischen Mitteln schnellstmöglich zum bestmöglichen Ergebnis – angefangen von einer Mediation bis zur Prozessdurchführung. Um spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld weitgehend auszugrenzen, berate ich Sie selbstverständlich auch gerne bei der Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages.